GEZ mahnt ab

24.08.2007

Die GEZ hat es mit Ihrer Aktion auf Exklusiv-Status beim Spiegel geschafft. Speziell im vorletzten Absatz des Spiegel-Artikels stellt sich eine hochinteressantes Problem:

Stattdessen hat man die GEZ um eine Präzisierung der Unterlassungserklärung gebeten. Denn in dem Vordruck fehlt die Angabe, gegenüber wem die Erklärung abgegeben werden soll.

Die GEZ betont immer, keine juristische Person zu sein. Wie kann Sie dann eine Unterlassungserklärung fordern? Wenn Sie doch eine juristische Person ist, eröffnen sich in anderen Fragen ganz neue Perspektiven.

 

Zurück



©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 22.12.2012