Worauf muss ich bei der GEZ-Anmeldung achten?

Bei der Anmeldung von Rundfunk-Geräten muss man das Datum und die Geräteart zur Inbetriebnahme genau prüfen, bevor die Anmeldung aus der Hand gegeben wird. Eine GEZ-Anmeldung sollte man sich NIEMALS unter Zeitdruck an der Haustür von einem „Gebührenbeauftragten“ ausfüllen bzw. aufnötigen lassen.

Das Androhung von Geldstrafen und Anzeigen gehört für „Gebührenbeauftragte“ zum Handwerk. „Gebührenbeauftragte“ sind typischerweise „Handelsvertreter“ im Auftrag der jeweiligen Rundfunkanstalten und unseres Wissens immer männlich. Sie leben von Provisionen, wollen also möglichst lange rückwirkend kassieren, denn um so mehr verdienen sie selbst. Zur Anzeige und zu Strafgebühren ist vor allem erst einmal ein Gebührenbescheid erforderlich - nur dann geht überhaupt etwas. Also nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Art des gebührenauslösenden Geräts (Radio oder Fernseher) lässt sich rückwirkend praktisch nicht mehr ändern - dafür ist die GEZ viel zu unflexibel oder lustlos oder beides. Will ein „Gebührenbeauftragter“ Sie unter Druck setzen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Lassen Sie einen „Gebührenbeauftragten“ niemals in Ihre Wohnung. Er hat kein Zugangsrecht - Sie aber das Hausrecht.
  2. Klingeln Sie beim Nachbarn und sorgen Sie dafür, dass Sie einen unabhängigen Zeugen haben, der ggf. Nötigungsversuche des Provisionsjägers bezeugen kann, wenn Sie eine Anzeige starten möchten.
  3. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen und notieren Sie sich die Daten. Wenn sich der vermeindliche Rundfunkmitarbeiter* dagegen sperrt, sollten Sie das Gespräch sofort beenden und die Polizei anrufen. Dann versucht jemand einen bösen Streich mit Ihnen, oder warum sonst wehrt sich jemand gegen eine Nachprüfbarkeit seines Auftrags?
  4. Will der „Beauftragte“ Sie auf ein Datum drängen oder auf „die nette Art“ («Nehmen wir doch der Einfachkeit halber den ersten Januar aus dem Jahr ...») sorgen Sie laut und vernehmlich dafür, dass Sie sich keinen Termin aufdrängen lassen.
  5. Lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen und bitten Sie um eine Abholung in einer angemessenen Frist, mindestens drei Tage. Sollte sich hier Widerstand regen, ist das Gespräch ebenfalls sofort zu Ende.

Unser Tipp: Wenn Sie Rundfunkgeräte anmelden müssen, machen Sie es selbst auf der dafür eingerichteten Seite der GEZ. Einen Provisionsjäger der Anstalten können Sie dann getrost mit «Ich habe meine Geräte im Internet angemeldet» abschmettern.

Bedenken Sie bitte, dass einmal aufgenommene Daten praktisch unanfechtbar bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten sind, wenn überhaupt, dann nur durch einen zermürbenden Papierkrieg und möglicher Prozesse.

Wir haben uns das nicht ausgedacht, aktuell warnt davor auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zuletzt aktualisiert am 05.02.2009 von Norbert Simon.

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