Mastfutter

13.08.2007

Schwein mit Eutern als Bildschirme, Menschen davor angekettet. Diese werden vom Schwein (GEZ) gefressen.

Karikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth.

Die GEZ hat das Rundfunk-Programm bereichert. Mit einen schön cool gehaltenen Spot. Auf die Kernaussage zusammengeschrumpft heißt es da:

Ich bin ehrlicher Handwerker und will nicht abgezockt werden. Also zahle ich auch GEZ-Gebühren. Weil ich will ja die GEZ nicht abzocken.

Was der Spot natürlich nicht transportiert, dass die GEZ nicht nur ihn abzockt, sondern jede Menge Handwerker, Gewerbetreibenden, Freiberufler. Eben alle, die für Ihre Arbeit einen PC brauchen, aber keinen Rundfunk. Denn ein Dienstleister bekommt in Deutschland üblicherweise nur dann eine Rechnung bezahlt, wenn er dafür etwas leistet. Und selbst dann nur, wenn die Leistung beauftragt war. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten haben jedoch auf der Basis des Wörtchens „könnte“ eine einmalige Rechtssituation geschaffen: Allein die Möglichkeit einer Nutzung begründet die Gebühr. Rechtlich verbrieft im Rundfunkstaatsvertrag.

Um es Widerwilligen etwas zu erschweren, bekommt der Gewerbetreibende keinen ordentlichen Gebührenbescheid, dem er widersprechen könnte. Nein. Den muss er sich mühsam erzwingen. Und dann geht der Stress erst los. Während der ehrliche Handwerker ggf. nachweisen muss, dass er eine abrechnungswürdige Leistung vollbracht hat, muss er jetzt belegen, dass er eine Leistung nicht nutzt. Wobei das allein völlig sinnlos ist, denn er könnte ja, wenn er einen PC hat.

Wenn ich meinen Nachbarn anzeige, weil er mich mit seinem Auto überfahren könnte, riskiere ich eine eingehende, phsychologische Untersuchung in einer entsprechenden Einrichtung. Weil ich als Mann ein Kind zeugen, als Frau eines bekommen könnte, habe ich trotzdem keine Chance auf Kindergeld. Denn immer liegt dem Gesetz zugrunde, dass etwas „sein“ muss. Also „passiert sein“ (umgefahren) oder „da sein“ (Kind). Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass die Rundfunkanstalten im Internet „da sind“. „Da sind“ auch Kinderpornographie und Pädophilen-Netzwerke — sind deshalb alle Internet-Benutzer(innen) Kinderschänder? Denn dort könnte man ja ebenfalls vorbeischauen.

Allein die aktuellen, vermutlich nur vorläufigen, Gebühren von 5,52€/Monat summieren sich bei einem Kleinbetrieb pro Jahr auf 66,24€. Ein Freiberufler muss bei einer Lebensarbeitszeit von 30 Jahren 1987,20€ bezahlen. Bei rund 3 Millionen Betrieben, die zahlen sollen, sind das  rund 200 Mio. € pro Jahr. Dafür kann man schon mal ein paar GEZ-Spots schalten, oder? Oder sich als Betroffene(r) überlegen, wieviel man sich eigentlich noch bieten lassen muss. Denn für so viel Geld für eine Leistung, die keine ist, kann man sich schon mal vor Gericht streiten. Finden wir.

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