Der Tag der Ordnungswidrigkeit

31.01.2007

Morgen ist es soweit: Der erste Monat, in dem die Radio­gebühr für internet­fähige Geräte erhoben werden kann, ist vorbei. Und ab morgen ist es streng genom­men eine Ordnungs­widrig­keit, ausschließ­lich solche Geräte zu besitzen, ohne sie angemel­det zu haben.

Über verschiedene Varianten, wie man mit der „Pflicht zur An­meld­ung“ um­gehen kann, infor­miert der Gebührenigel. Aus diesem sorg­fältig zusammen gestell­ten Sortiment werden wir die offen­sive Methode wählen: Wir werden vor Gericht ziehen und das Gebühren­modell angrei­fen. Wie bereits beim Gebühren­igel ange­deutet: „Die Masse macht´s“. Daher möchten wir die Initiative

Gemeinsam Effektiv Zusammenarbeiten

ins Leben rufen. Teilen Sie uns mit, ob Sie das eben­falls vor­haben. Wir wollen die einzel­nen Aktivi­täten zusammen­tragen und neben der Koordi­nation — die even­tuell auch Kosten senken kann — die Doku­menta­tion der Vor­gänge über­nehmen. Denn: Wo kein Schmerz ist, gibt es keine Behand­lung. Und der GEZ in die Hände spielen ist unsere Sache nicht. Die Öffent­lich-Recht­lichen selbst halten sich selbst vornehm zurück, was die Bericht­erstat­tung über den Wider­stand betrifft. Wenn wir eine Minder­heit sind, verstößt das streng genom­men gegen §25 des Rundfunkstaatsvertrages:

…Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.

Wenn wir doch mehr sein sollten, als ein „Häuflein verspren­gter Störer“, wie es von Würden­trägern des Öffent­lich-Recht­lichen Meinungs­mono­pols immer wieder gern abge­tan wird, gilt §11,3:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Mei-nungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.

Aber offenbar ist die Handlungs­direktive «Die Kinder des Schusters haben die schlech­testen Schuhe», sprich: Was die Anstal­ten selbst betrifft, hand­haben sie sehr „indivi­duell“. Da werden dann lieber tenden­tiell alberne Versuche unter­nommen, den PC-Gebühren das Siegel der Recht­mäßig­keit aufzu­kleben, indem Internetfernsehen propa­giert wird. Wobei die beschrie­benen Anfor­derun­gen mehr den Eindruck von Exkusi­vität vermit­teln. Denn insbeson­dere im länd­lichen Bereich wird es den Gebühren­zahler erfreu­en, dass er mangels DSL nicht einmal in der zwei­ten Reihe sitzt, weil er nur — wenn über­haupt — «reduzierte(r) Qualität» bekommt. Das lässt sich in vieler­lei Rich­tungen deuten.

Damit Sie Ihrer Bürger­pflicht erfüllen, sollten Sie sich noch heute anmel­den. Wir raten zum Vor­gehen, das exem­plarisch bei PC-Gebühr und den dort angebo­tenen Links vor­gestellt wird.

Hinweis:

Gebührenigel, PC-Gebühr und RFGZ stimmen sich mit Ihren Aktivitäten lose ab; statt gegenseitig voneinander abzuschreiben, verweisen wir auf Angebote unterneinander. Wir praktizieren also bereits «GEZ» :
Gemeinsam Effektiv Zusammenarbeiten

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