Der Tag der Ordnungswidrigkeit
31.01.2007
Morgen ist es soweit: Der erste Monat, in dem die Radiogebühr für internetfähige Geräte erhoben werden kann, ist vorbei. Und ab morgen ist es streng genommen eine Ordnungswidrigkeit, ausschließlich solche Geräte zu besitzen, ohne sie angemeldet zu haben.
Über verschiedene Varianten, wie man mit der „Pflicht zur Anmeldung“ umgehen kann, informiert der Gebührenigel. Aus diesem sorgfältig zusammen gestellten Sortiment werden wir die offensive Methode wählen: Wir werden vor Gericht ziehen und das Gebührenmodell angreifen. Wie bereits beim Gebührenigel angedeutet: „Die Masse macht´s“. Daher möchten wir die Initiative
Gemeinsam Effektiv Zusammenarbeiten
ins Leben rufen. Teilen Sie uns mit, ob Sie das ebenfalls vorhaben. Wir wollen die einzelnen Aktivitäten zusammentragen und neben der Koordination — die eventuell auch Kosten senken kann — die Dokumentation der Vorgänge übernehmen. Denn: Wo kein Schmerz ist, gibt es keine Behandlung. Und der GEZ in die Hände spielen ist unsere Sache nicht. Die Öffentlich-Rechtlichen selbst halten sich selbst vornehm zurück, was die Berichterstattung über den Widerstand betrifft. Wenn wir eine Minderheit sind, verstößt das streng genommen gegen §25 des Rundfunkstaatsvertrages:
…Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.
Wenn wir doch mehr sein sollten, als ein „Häuflein versprengter Störer“, wie es von Würdenträgern des Öffentlich-Rechtlichen Meinungsmonopols immer wieder gern abgetan wird, gilt §11,3:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Mei-nungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.
Aber offenbar ist die Handlungsdirektive «Die Kinder des Schusters haben die schlechtesten Schuhe», sprich: Was die Anstalten selbst betrifft, handhaben sie sehr „individuell“. Da werden dann lieber tendentiell alberne Versuche unternommen, den PC-Gebühren das Siegel der Rechtmäßigkeit aufzukleben, indem Internetfernsehen propagiert wird. Wobei die beschriebenen Anforderungen mehr den Eindruck von Exkusivität vermitteln. Denn insbesondere im ländlichen Bereich wird es den Gebührenzahler erfreuen, dass er mangels DSL nicht einmal in der zweiten Reihe sitzt, weil er nur — wenn überhaupt — «reduzierte(r) Qualität» bekommt. Das lässt sich in vielerlei Richtungen deuten.
Damit Sie Ihrer Bürgerpflicht erfüllen, sollten Sie sich noch heute anmelden. Wir raten zum Vorgehen, das exemplarisch bei PC-Gebühr und den dort angebotenen Links vorgestellt wird.
Hinweis:
Gebührenigel, PC-Gebühr und RFGZ stimmen sich mit Ihren Aktivitäten lose ab; statt gegenseitig voneinander abzuschreiben, verweisen wir auf Angebote unterneinander. Wir praktizieren also bereits «GEZ» :
Gemeinsam Effektiv Zusammenarbeiten