Widerspruch!

08.08.2007

Die hartnäckige Weigerung, den Zahlungsaufforderungen der GEZ nicht nachzukommen, so lang kein Gebührenbescheid vorliegt, hat Früchte getragen. Im konkreten Fall flatterte nach mehrmaliger schriftlicher Forderung eines Gebührenbescheides — per Einschreiben mit Rückschein — endlich das ersehnte Stück Papier vom NDR ins Haus. Pikanterweise wurde eine Säumnisgebühr ausgewiesen, weil nicht gezahlt wurde. Allerdings wäre nie ein Bescheid gekommen, wenn Geld geflossen wäre. Dann hätte man auch nie die Möglichkeit eines Widerspruchs. Wogegen denn?

Zahlungsbelege kann und darf jeder verschicken, so viele man will. Allein ein Zahlschein begründet jedoch üblicherweise keine Forderung. Sogar das Finanzamt verschickt Steuerbescheide, beispielsweise für die KFZ-Steuer. Wenn die GEZ darauf verweist, ein Bescheid sei unnötig, weil es ja einen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag gäbe, hinkt das: Die KFZ-Steuer ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Generell ist das Gebaren eh etwas fragwürdig: Die GEZ macht riesig Druck, sendet jedoch nichts, womit juristisch irgend etwas angefangen werden kann. Denn letztendlich ist nur der Gebührenbescheid widerspruchsfähig. Das ist leicht daran erkennbar, dass ausschließlich auf dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung steht. Hier beißt die Katze sich dann in den Schwanz: Wer zahlt, hat keine Rechte, wer nicht zahlt, bekommt seine Rechte, inklusive Säumniszuschlag. Und sollte dann trotzdem hurtig zahlen, denn allein das Erhalten der zustehenden Rechte hat keine aufschiebende Wirkung.

Den Widerspruch von Norbert Simon finden Sie im Infobereich.Weitere werden folgen, sobald die Rundfunkanstalten der jeweiligen Bundesländer die Bescheide verschickt haben. Dass da scheinbar der Handlanger nicht weiß, wie er es anstellen soll, ist bei PC-Gebühr schön dokumentiert.

Die sittlichen [und religiösen] Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
(Aus §3 des Rundfunkstaatsvertrages)

In der Bevölkerung ist es durchweg Sitte, dass eine Forderung schriftlich bekannt gemacht und so die einfache Möglichkeit eines Widerspruchs eingeräumt wird. Die Rundfunkanstalten mit Ihrem Handlanger GEZ gehen da einen anderen Weg. Aber das ist eine andere Geschichte… .

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