Bin ich drei Radios?

02.09.2007

Dem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz könnte ein gewaltiger Donnerhall folgen, denn es könnte irgendwann dramatische Konsequenzen für alle Gewerbetreibenden haben. Bisher wurde lediglich mit der „Mindestgebühr“ für „neuartige Rundfunkempfänger“ Kasse gemacht. Da jeder umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende dank Umsatzsteuer-Voranmeldung vermutlich einen PC hat, wird er dann zwangsweise Rundfunkteilnehmer und somit gebührenpflichtig.

Mit dem Urteil des OVG Koblenz wird deutlich unterstrichen, dass man da besser keine Lautsprecher an seinen PC im Büro anschließt. Denn der „neuartige Empfänger“ betreibt im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags Lautsprecher mit „selbständiger Bedeutung“. Zumindest könnte man das mit diesem Urteil so darstellen. Denn ohne Lautsprecher wäre ja nix mit Webradio. Und getrennt berechnet werden sie, weil man sie ja mittels Balance-Regler getrennt in der Lautstärke, also individuell, anpassen kann. Ob man wiederum Webradio hört oder nicht, ist ja bekanntermaßen egal. Es genügt ja, wenn „man könnte“. Noch hält man sich diesbezüglich zurück. Aber wenn es bald — dank gebührenfinanzierter Werbung — keine Schwarzseher mehr gibt, muss ein „Rundfunkgebührenbeauftragter“ schon ein wenig kreativer werden, wenn er noch Prämie bekommen will.

Irgendwie steigen im aufgeklärten, modernen Menschen wohl Zweifel auf, ob derartiges Verhalten tolerabel und die aufgrund von Staatsverträgen aus dem letzten Jahrhundert gefällten Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden. Das hat schon etwas von Gutsherren-Mentalität, wenn der „kleine Mann“, z.B. ein Einzelnunternehmer wie das Sonnenstudio, schlicht mit den eingenommenen Gebührengeldern platt gemacht werden kann. Denn der Zug durch die Instanzen ist zeitaufwändig und kostenintensiv. Da muss ein kleiner Unternehmer irgendwann zähneknirschend einsehen, dass er besser wegkommt, wenn er zahlt. Bis er überhaupt die Möglichkeiten hat, etwas zu unternehmen, kann schon endlos dauern (s. Widerspruch).

Dass dieses Verfahren Methode hat, zeigt konkret dieser Fall des Sonnenstudios. Denn das Verwaltungsgericht Mainz hatte den Gebührenbescheid über 2160 Euro noch abgeschmettert. Selbst die Richter, die „im Namen des Volkes“ handeln, sind sich also uneins.

Sogar beim Geldeinnehmer selbst, der ARD, gibt es wohl langsam Zweifel. So findet sich auf den NDR-Seiten bei „Zapp“ für die Sendung am 29.08.2007 „Das Fragezeichen der Woche“. Das bekam die GEZ verliehen, aufgrund der Forderung nach „GEZ-Amtssprech“ auf Web-Portalen. Das ZDF hatte sich sogar öffentlich davon distanziert.

Wer jetzt meint, langsam sei der Gipfel der Unverfrorenheit erreicht, den möchten wir an dieser Stelle warnen: Da geht noch erheblich mehr! So ist Herr Raff, „Cheffe“ des ARD, ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Verdacht auf Untreue ist in so einer Position ein schlechter Begleiter.

Und die GEZ schreibt derweil Briefe, bei denen einem dann endgültig die Spucke weg bleibt. In den Händen gehalten habe wir das Schreiben selbst noch nicht, aber dem Faximile eines Betroffenen zufolge wird die Ausstellung eines Gebührenbescheids abgelehnt, weil ja schon gezahlt wurde. D.h. wer zahlt, kann keinen Widerspruch mehr einlegen.

Natürlich werden wir das noch genauer prüfen, aber wenn das stimmt, kommt der 27. Januar 2008 ins Blickfeld. Da sind in Hessen und Niedersachsen Wahlen. Die Positionen der Parteien zur Rundfunkgebühr sind — vorsichtig formuliert — „ein wenig schwammig“. Vielleicht können wir das deutlicher herausarbeiten und hier darstellen. Als Hintergrundinfo für unschlüssige Wähler. Denn wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, bei dem die Macht vom Volk ausgeht. Das muss irgendwer der GEZ und den öffentlich-rechtlichen Sendern mal sagen. Wer wäre dazu besser geeignet als der Souverän selbst, mit seiner Wähler-Stimme?

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