Legal sparen

05.01.2009

Regelmäßig erreicht uns die Frage, ob man den „Gebühren­beauftrag­ten“ der GEZ den Zutritt zum Grundstück gewähren müsse. Nun - Sie müssen nicht. Denn dieser hat keinerlei hoheitlichen Rechte. Allerdings ist die GEZ nicht doof, sondern effizient. Sobald Sie beispielsweise Kundenverkehr auf Ihrem Gelände haben, ist es praktisch unmöglich, den Zutritt eines „Gebühren­beauftrag­ten“ zu kontrollieren. Es sei denn, Sie hängen ein Schild ins Fenster und/oder an den Zaun, der „Gebühren­beauftrag­ten“ den Zutritt ausdrücklich verbietet und erteilen damit „Hausverbot“ für GEZ-Mitarbeiter. Sollte dann ein Schreiben der GEZ kommen, Sie würden Rund­funkempfangs­geräte auf Ihrem Gelände betreiben, könnten Sie fragen, woher die GEZ das weiß und ggf. eine Anzeige wegen Land- oder Haus­friedens­bruch erstatten.

Allerdings ist es fraglich, ob sich ein Richter findet, der einen Klein­unter­nehmerDie „Gebühren­beauf­trag­ten“ der GEZ werden per Klein­an­zeige von den zu­stän­digen Rund­funk­anstal­ten gesucht und erhalten groß­zü­gi­ge Pro­vi­sion­en für jeden zur Strecke ge­brach­ten „Gebühr­en­hin­ter­zieh­er“. Sie sind je­doch we­der An­ge­stell­te der GEZ noch der Rund­funk­an­stal­ten - sie han­deln „im Auf­trag“, als Frei­beruf­ler.
Ein Schorn­stein­feger könnte gleich­zeitig Ge­bühr­en­be­auf­trag­ter sein. Als Schorn­stein­feger dürfen Sie ihm den Zu­tritt nicht ver­weigern, was für den Zweit-Job ziemlich praktisch ist.
Für die An­stal­ten ist es glei­cher­ma­ßen prak­tisch, da der Chef ohne zö­gern sagen kann, dass „seine“ Mit­ar­bei­ter nie­mals un­höf­lich oder auf­dring­lich werden.
dafür einsperrt. Die wo­mög­lich aus dem Haus­friedens­bruch gewon­nenen Er­kennt­nis­se wird die GEZ darüber hinaus sicher weiter verwenden und ggf. schlicht von Ihnen verlangen, das Gegen­teil zu beweisen. Aber es geht natürlich auch anders.

Wie man Rundfunkgebühren spart

  1. Brauchen Sie wirklich Rund­funk­empfänger in Ihrem Betrieb?

    Ein MP3-Player ohne Rundfunk-Empfang kann ebenfalls berieseln und wird darüber hinaus nicht durch Werbung oder Nachrichten unterbrochen.

  2. Wie oft haben Sie schon im Stau gestanden, den es in den Verkehrs­meldungen gar nicht gibt?

    Damit wird ein Auto­radio ziemlich wertlos. Hier hilft ggf. ein MP3-Player nach­haltiger und beruhigender, als dumm­schwätz­ende, mit Gute­laune­drogen voll­gepumpte Radio­modera­toren, die Ihnen erzählen wie toll ihre hohlen Sprüche sind und welche Titel gleich zum 738. Mal wieder­holt werden, wenn Sie nur lange genug die Nerven behalten.

  3. Haben Sie sich schon mal gefragt, wie wenig ein Radio­moderator in der Hose haben muss, der sich selbst öffentlich zum Deppen macht?

    Jeder von uns hat irgend ein Problem. Aber sich damit ans Mikrofon stellen und Rund­funk­gebühren dafür als Gehalt kassieren, ist ziemlich krank. Für solche Leute wurde gerade der Gesund­heits­fonds eingerichtet und hat Ihre Kranken­kassen­beiträge ins astronomische getrieben.

  4. Würde Ihnen wirklich etwas fehlen, wenn die ständigen Wieder­holungen und Selbst­beweih­räucher­ungen nicht durch die Luft wabern würden?

    Ein „Geräusch­teppich“ lässt sich nicht nur mit dem Radio erzeugen. Denken Sie aber daran, dass „öffent­liche Auf­führung“ grundsätzlich die GEMA auf den Plan ruft. Wobei die für ein vor sich hin dudelndes Radio je nach Situation ebenfalls Geld will. Sie sparen also ggf. nur die Rund­funk­gebühren. Wenn Sie darüber hinaus die GEMA-Gebühren sparen möchten, müssen Sie es wie die Kauf­häuser machen, die spielen GEMA-freie Musik.

  5. Wenn es ohne Radio­gedudel nicht geht, dann müssten Sie im nicht privaten Bereich wenigstens PCs dafür nehmen! Denn die Gebühr für „neu­artige Rund­funk­empfänger“ wird im Gegensatz zu Radios nur einmal fällig. Allerdings müssen Sie teilweise damit leben, dass die Sendeanstalten die Sendung regelmäßig abbbrechen. HR3 beispielweise unterbricht nach 45min den Live-Stream zur Kostenreduzierung, sprich: Radiostreams kosten die richtig Geld. Da könnten wieder Gebührenerhöhungswünsche geweckt werden.

    Wenn Sie das gesparte Geld der Rund­funk­gebühren im CD-Laden oder bei einem Musik-Download für den Künstler aus­geben, hilft das der Wirt­schaft, dem Künstler und Ihnen, weil Sie das für Ihr Geld hören können, was Ihnen gefällt. Oder bringen Sie das Geld anderweitig in Umlauf. Da haben wir alle erheblich mehr davon, als von reichlich öffentlich-rechtlichen Sendern, die niemand — außer den Sendern selbst — bestellt hat.

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