Zu Gast bei Freunden

07.02.2008

Sie kennen den Spruch sicher: «Freunde sagen sich alles». Dann sollten wir uns einfach mal angewöhnen, das auch wirklich zu tun. Alles sagen. Beispielsweise, dass der Freund aus dem fernen Ausland gleich nach Verlassen des Flugszeugs bitte sein Handy und seinen Laptop bei der GEZ anmeldet und die Gebühren dafür auf den Tisch packt. Oder die Staatsgäste unserer Landes- und Bundesregierungen. Denn Freunde respektieren ja wohl die Gesetze und Bräuche ihrer Freunde. Und in Deutschland ist es Brauch, dass jeder für den Rundfunk blecht.

Das steht eindeutig im Rundfunkgebührenstaatsvertrag:

  • §1 (2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
  • §2 (2) Jeder Rundfunkteilnehmer hat [...]gebühr zu entrichten.
  • §3 (1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich [...]anzuzeigen,[...]

Man grüßt sich also zukünftig am Flughafen nicht mehr mit „Hallo altes Haus!“ sondern mit „Schon abGEZockt?“ Denn im Rundfstaatsvertrag steht nirgends, dass die Zahlungspflicht nur für „Deutsche“ oder bei „ständigem Aufenthalt“ fällig ist. Und weil es keine Tagessätze gibt, ist ein zeitweiliger Aufenthalt in der BRD dem Staatsvertrag nach mit 5,52€ Pflichtbeitrag für den Qualitätsrundfunk verbunden. Und den wollen wir ja alle bestmöglich unterstützen. Und das Beste ist nunmal Kohle. Viel Kohle. Noch mehr Kohle.

Jetzt drängt sich natürlich die Frage auf, warum die Gebührenjäger lieber bei HARZ IV Empfängern und kleinen Startups statt z.B. bei Staatsgästen Druck machen. Allein so ein „Hofstaat“ bei einem Staatsempfang: Da treten Laptops und Mobiltelefone mit Internet-Zugang doch Rudelweise auf. Für die Kohle, die sich die GEZ hier bisher durch die Lappen gehen lässt, müsste man in so mancher Stadt alle Unternehmer auf dem Marktplatz zusammen treiben und Taschenpfändungen durchführen.

Oder liegt da womöglich sogar eine Pflichtverletzung vor? Immerhin hat die GEZ ja eine klare Ansage: Rafft für Raff, äh, ... die Kohle, wo ihr sie kriegen könnt. Steht — s.o. — im Staatsvertrag. Wenn die also bestimmte Leute nicht abgreifen, — ist das womöglich Begünstigung? Wenn in der Vergangenheit im Bordell mal ein Auge zugedrückt wurde, – naja. Das Fleisch ist schwach. Aber bei einem Staatspräsidenten?

Wird da schon an die Zeit nach der GEZ gedacht, wenn man irgendwo im Ausland politisches Asyl beantragen muss, weil einen die Nachbarn schneiden? Oder – in größeren Dimensionen gedacht – will man wegen 5,52€ keinen Krieg anfangen? Herr Jung würde da ggf. sicher sofort in die Bresche springen („Wenn Freunde in Not geraten, werden wir helfen“)!

Aber da waren die Gebührenfuzzis dann doch aufmerksam. No war for Rundfunkgebuehren. Dafür gibt es §5(6) im Rundfunkstaatsvertrag: «Rundfunkteilnehmer, die […] diplomatische Beziehungen […] genießen, sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit». Pech, Herr Jung.

Also, Ihr Gebührenbeauftragten der Bundesländer: Macht euren Job! Kümmert euch nicht nur um die Armen und Schwachen, sondern um die, die haben. Wer bei uns Urlaub machen kann, oder nicht gerade mit einer Jolle an unsere Küsten gespült wird, der hat! Denkt an eure Provisionen! Das mit der Qualität …, naja, erst mal muss jetzt in neue Technik investiert werden. Damit wir die miesen Inhalte wenigstens hochauflösend sehen.

Danke an H.-G. M. für die Idee!

 

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