Das erste Gebührenurteil ist da!

16.07.2008

Norbert Simon hat gewonnen. Der auf unseren Seiten detailliert dargestellte Musterfall wurde vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig verhandelt, das Urteil ist nun ergangen. Die wesentlichen Punkte kurz skizziert:

  • Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) wird bei der Zweitgeräte-Befreiung nicht zwischen privaten und gewerblichen Geräten unterschieden. Diese Unterscheidung können die Rundfunkanstalten keineswegs in den RGebStV hinein interpretieren.

Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob der Klage schon deshalb stattzugeben sei, weil

  • … „neuartige bzw. andersartige Empfangsgeräte“ nicht dem Definitionsspielraum der Rundfunkanstalten überlassen werden könnte und der Gesetzgeber diese Definition versäumt habe.
  • … fragwürdig sei, warum ein Lehrer von den Gebühren befreit ist, ein Gewerbetreibender aber nicht (s. GEZ). Beide verwenden den PC für Ihre Berufsausübung.
  • … Gewerbetreibende von Gesetz wegen einen PC (z.B. für die Umsatzsteuer) benötigen und daher nicht mit Privathaushalten vergleichbar seien.

Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb eines Monats einen Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht stellen, daher handelt es sich noch um ein vorläufiges Urteil. Allerdings wird in der acht Seiten umfassenden Urteilsbegründung sehr detailliert ausgeführt, an wie vielen Stellen die Gebührenwünsche der Rundfunkanstalten schwerlich aus dem RGebStV hergeleitet werden können und wo möglicherweise Verstöße gegen andere Rechte der Bundesbürger(innen) verstoßen wird.

Wir schließen uns ausdrücklich dem Gericht an: Die Rundfunkanstalten können den RGebStV nicht nach eigenem Ermessen in eine „Geldpresse“ umfunktionieren. Allein der Gesetzgeber entscheidet, wer, in welcher Form, für was, Gebühren entrichten soll. In Ermangelung entsprechend präziser Vorgaben müssen sich die Rundfunkanstalten demnach damit abfinden, dass sie sich auch an Recht, Gesetz und Ordnung halten müssen und Bürger nicht nach Belieben mit Gebührenforderungen überziehen können.

Wer ebenfalls in einem Verfahren steht oder eine Klage erwägt, kann sich Forum mit Leidengenossen austauschen.

An dieser Stelle noch ein ausdrücklicher Dank an die Unterstützer der Klage (PC-Gebuehr.de, Gebuehren-Igel.de) und ein Hinweis auf die Übersicht der laufenden Verfahren (natuerlich-klag-ich.de).

Hier knallen jetzt erst einmal die Korken, mit einem freudigen „Prost!“ Richtung Hamburg. Oder Rostock. Oder Köln. Oder wo halt sonst gerade jemand den Kopf an die Wand schlägt.

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