Und wieder eine Runde an die PC-Nutzer

22.10.2008

Die „Peiner Allgemeine Zeitung“ berichtet in ihrer Print-Ausgabe von heute auf Seite 10 vom MSG Peine-Illsede. Das ist ein Musik- und Sportverein, der keine Lust auf Gebühren für seine Vereins-PCs hatte. Also zog er vor das Verwaltungsgericht Braunschweig. Und gewann. Diesmal bei einem anderen Richter als bei Norbert Simon, nämlich dem Verwaltungsgerichtspräsident.

Bei den Gerichten manifestiert sich die Einschätzung, dass PCs in erster Linie „Werkzeuge“ sind. Dass man damit eventuell zusätzlich Rundfunk empfangen kann, wird zwar nicht in Abrede gestellt. Aber dass eine potentielle Nutzbarkeit allein eine Gebühr rechtfertigt, schon.

Pikant sind einige Details: Der Präsident des Verwaltungsgerichts räumte ein, dass er mit seinem eigenen Computer immerhin schon einmal eine Sendung nachträglich gesehen habe. Aber das sei nun einmal nicht die primäre Aufgabe des Geräts. Das werde über Untersuchungen gestützt, wonach gerade einmal 3,4% aller Computer-Besitzer damit Rundfunk- bzw. Fernsehprogramme empfingen. Daher hat der Richter vom ursprünglichen Antrag des Vereins Abstand genommen, lediglich eine Befreiung wegen Gemeinnützigkeit des Vereins herbei zu führen. Er stellte vielmehr die grundsätzliche Gebührenfähigkeit von PCs in Frage und verneinte das. Somit geht seine Entscheidung weit über das vom Verein angestrebte Ziel hinaus. Denn wenn PCs allgemein nicht „gebührentauglich“ sind, dann ist der Anspruch der Anstalten auf „PC-Gebühren“ als solches unhaltbar!

Augenscheinlich beziehen die Verwaltungsgerichte nun diesen Standpunkt ganz allgemein. Das entspräche unserer Einschätzung, dass „Werkzeug“ eben nicht per Rundfunkgebührenstaatsvertrag „umgewidmet“ werden kann. Vielleicht sollten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten einfach mal Gedanken machen, ob ihr Auftrag aufgrund neuer Informationskultur und Möglichkeiten als solches grundlegend überdacht, womöglich sogar in Frage gestellt werden muss. Denn die Zeiten, in denen es nur Fernsehen und Radio gab, die sind einfach vorbei. Mit altertümlichen Regeln (RGebStV) moderne Möglichkeiten des freien Zugangs zu Information knebeln - das kann kaum das Ziel der Schöpfer des Vertragswerks gewesen sein. Falls doch, gäbe es einen triftigen Grund mehr, es schleunigst abzuschaffen!

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