Kostet Extra!

03.11.2008

Was kostet die Welt?

Die Grüße an die Oma aus New York hatten wir bereits thematisiert. So schön das für im Ausland weilende und heimwegeplagte Auswanderer sein mag, hat dieser Auswanderer-Service der Rundfunkanstalten einen bitteren Beigeschmack für die Gebühren­zahler. Denn wenn man die Rundfunkangebote überall hören kann, dann werden entsprechende Gebühren fällig. Wir haben bei der GEMA angefragt:

Ich bin Rundfunkgebührenzahler und würde gerne wissen, ob und in welchem Umfang sich das Internet-Radio der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die dafür fälligen GEMA-Gebühren auswirkt, denn durch das Internet fällt ja die klassische Reichweiten-Schranke, die terrestrisch und auch via Satellit auf ein definiertes Areal beschränkt ist.
Via Internet kann man ja - wie u.a. der HR stolz im Programm mitteilt - HR3 auch in New York hören. Aufgrund der erheblich größeren Reichweite müssten doch eigentlich die Künstler auch mehr Geld bekommen, oder?

 Die Antwort lies ein wenig auf sich warten:

Die GEMA räumt im Rahmen ihrer Zuständigkeit den ARD-Anstalten auch die Rechte für Online-Nutzungen des GEMA-Repertoires ein, was sich selbst­verständ­lich auch in der Vergütungshöhe widerspiegelt und auch in den an die berech­tigten Urheber ausgeschütteten Tantiemen.

Die Antwort lässt den „Umfang“ offen, dass sich die Gebührenhöhe „selbst­verständ­lich auch in der Vergütungshöhe widerspiegelt“ schreibt jedoch zwischen den Zeilen, dass der Gebührenzahler für die öffentlich-rechtliche Globalbedudelung deutlich tiefer in den Säckel greifen muss. Auf wessen Kosten das geht ist unklar, mehr Qualität bekommen die Gebührenzahler dafür jedenfalls nicht.

Da drängt sich die Frage auf, ob das „weltliche Unterhaltungsprogramm“ überhaupt durch den Rundfunkstaatsvertrag abgedeckt ist und die Gebühren dafür verwendet werden dürfen. Oder kennt jemand dort einen Passus, dass die Anstalten die ganze Welt beglücken sollen?

Wir fordern erneut, dass die Nutzung der Internet-Angebote der Anstalten durch einen Zugangskennung geschützt werden müssen. Denn dann kann nur darauf zugreifen, wer bezahlt. Und von den Gebühren bliebe etwas für Qualität übrig, denn wir Zahler müssten nicht mehr für den Rest der Welt Tantiemen aufbringen.

Die für die Anstalten unangenehme Kehrseite der Medallie ist allerdings: Nur Interessenten werden zahlen. Das sind mutmaßlich signifikant weniger, als die praktizierte Zwangsrekutierung von „Nur“-Computer-Nutzern momentan hervor bringt. Und das könnte grundsätzliche Fragen über den Sinn und Nutzen von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Anstalten aufwerfen.

Zurück