Spaßbremse für Zocker

04.05.2009

 

Ein Magdeburger Anwalt hat das Gebühren-Roulette des MDR zum Anlass genommen, das Finanzgebaren der Sender mittels seines – nicht vorhandenen – Gebührenbescheids zu hinterfragen

Ausgehend vom Bericht der „Volksstimme“ haben wir Herrn Rasch um Details gebeten, auf welcher Grundlage der MDR denn mit einem Gebührenbescheid seine Buchhaltung transparent machen müsse. Die Antwort kam erfreulich prompt, erfreulich ausführlich und erfreulich gut verständlich.

Herr Rasch führte aus, dass die KEF Fragen im Verfahren zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs zur Frage Stellung zu nehmen hat, ob eine Erhöhung notwendig ist (RGebStV § 3 Abs. 5 S. 3). Darüber hinaus gelte im „normalen Gebührenrecht“ ein Kostenüberschreitungsverbot. Das besagt, dass eine Gebühr lediglich zur Deckung von Kosten, jedoch nicht zur Erzielung von Rücklagen oder gar Gewinnen dienen dürfe. So habe sinngemäß das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden.

Demnach gäbe es ein berechtigtes Interesse, die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung vom 1. Januar 2009 zu hinterfragen, wenn mehrere Millionen Rücklagen gebildet wurden, die den Medienberichten zufolge offenbar zum Teil durch Fehlspekulation verloren wurden. Insbesondere, da im neuen, 12. Staatsvertrag sogar ein Passus geplant sei, der ausdrücklich vorsehe, dass Überschüsse einer vergangenen Periode mit dem Finanzbedarf der neuen Periode verrechnet werden müssten.

Es sei also durchaus eine gerichtliche Prüfung möglich, ob die letzte Gebührenerhöhung überhaupt rechtens gewesen sei. «Der Umstand, dass per Gesetz die Gebühr festgelegt wird, kann nicht zu fehlender Kontrolle durch die Gerichte führen», sagt Rasch. Wenn es begründete Einwände des Gebührenzahlers gäbe, müssten Gerichte dem durchaus nachgehen.  In diesem Rahmen hätte der Gebührenbezieher eine Mitwirkungspflicht durch Vorlage von Unterlagen, die natürlich von Seiten eines Klägers einsehbar wären (§99 Verwaltungsgerichtsordnung, §29 Verwaltungsverfahrensgesetz). 

Wobei es lt. Rasch womöglich eine Hintertür für die GEZ gibt: Behörden können ergangene Bescheide wieder aufheben und erhobene Gebühren zurück zahlen. Damit gibt es keine Berechtigung mehr für eine Klage und die Behörde kann sich weiter in Schweigen hüllen.

Daraus ergibt sich natürlich eine Option für die Gebührenzahler: Wenn alle diesbezüglich klagen, die Sendeanstalten sich nicht erklären wollen und die Bescheide der Kläger aufheben: Wie schön könnte das werden!

Aber kein verfrühtes Frohlocken. Herr Rasch versucht es. Wir drücken Ihm die Daumen und lassen uns überraschen, was die Gerichte entscheiden.

 

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