Schattenbehörde öffentlich-rechtlicher Rundfunk

19.08.2011

Während sich die meisten noch über den aktuellen Rundfunk­gebühren­staats­vertrag ärgern und deshalb den vermeintlichen Triumph beim Bundesverwaltungsgericht feiern, geht es schon in die nächste Runde. Das, was uns da seit Wochen als „fairer“ und „gerechter“ und „einfacher“ verkauft wird, ist eine grobe Verletzung von Bürgerrechten. Und die Politik steht applaudierend daneben.

Für den Personalausweis ist klar definiert, welche Informationen dafür gesammelt werden dürfen - und von wem. Da sind Fragen nach Augenfarbe, Körpergröße, etc. nachvollziehbar. Der Ausweis soll ausweisen - dafür bedarf es eindeutiger Merkmale. Die Frage, mit wem ich zusammen wohne, oder die Befragung von Vermietern und Nachbarn nach meinen Gewohnheiten sind dafür tabu. Für den „offiziellen“ Staat.

Die „staatsfernen“ Rundfunkanstalten scheinen jedoch ein verschärftes Interesse daran zu haben, mit wem wir zum Musikantenstadl schunkeln, unter der Bettdecke munkeln und es geschieht im Halbdunkeln. Denn nach außen ist alles vermeintlich klar geregelt. Da werden Rechte an die Anstalten und Pflichten an die „Beitragsschuldner“ verteilt. Die Spielregeln, welche Informationen erhoben werden, was wir für die astronomische Summe bekommen, wer darüber befindet: Alles nicht Sache der „Schuldner“, sondern allein im Ermessen der Kassierer. Selbst römische Kaiser waren mit ihrer Daumengymnastik dem Volk näher.

Die schamlose Ausnutzung der kostenlosen „Vertriebskanäle“ für Eigenwerbung und die tatsächliche Resonanz darauf, spricht Bände. So ist schon auffällig, dass keine Nachrichtensendung ohne ausgiebigen Hinweis auf die weiterführenden Informationen im Netz auskommt. Und trotzdem findet das öffentlich-rechtliche Angebot offenbar kaum bis keinen Anklang. Warum sonst wird es z.B. nur in außerordentlichen Ausnahmesituationen überhaupt z.B. bei Google-News gelistet? „Relevanz“ ist anders.

Wir dürfen als gesichert annehmen, dass diese Tatsache mit „es handelt sich ja lediglich um eine Grundversorgung“ wegdiskutiert wird. Warum „das Bisschen“ dann eine unkontrollierte „Behörde“ mit Befugnissen braucht, die weit über alle Rechte üblicher staatlicher Informationsrechte und Erhebungsmaßnahmen hinausreicht, wird - wie immer in solchen Fällen - einfach totgeschwiegen.

Der Treppenwitz schlechthin ist, dass wir, die „Schuldner“, die aktuelle „Klatsche“ der Anstalten vor dem BVG zu allem Überfluss auch noch selbst bezahlen dürfen. Das ist eine höchstmögliche Pervertierung des Rechts: Ich muss demjenigen alle Kosten bezahlen, gegen den ich meine Rechte erstreiten muss. Und der macht munter weiter, denn er weiß, die Moneten werden sprudeln aber mir gehen sie irgendwann aus. Und wenn das dann doch nicht klappt, wird halt ein neuer „Vertrag“ geschlossen, der mich auf den Start zurücksetzt. Da wird man fast neidisch auf Sisyphos. Der hatte wenigstens seinen Stein, an dem er seinen Frust abarbeiten konnte. Wir „Schuldner“ haben nicht mal einen Stein geschweige denn einen Berg. Wir müssen uns beides mit jedem neuen Staatsvertrag neu suchen, wenn die Schattenwirtschaft der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihrer Handlanger-Truppen in Köln und den Staatskanzleien einfach die Spielregeln wieder ändert. Neue Regeln, neuer Berg, neuer Stein.

Aber ihr lieben Damen und Herren in den Trutzburgen der öffentlich-rechtlichen Anstalten: Blickt in den nahen Osten. Am Ende gewinnt das Volk. Kostet Opfer, gibt Rückschläge, ist eine Frage der Ausdauer. Aber an der mangelt es nicht. Schaut einfach mal eure eigenen Nachrichten oder hört dem Guido zu. Am Ende bricht jeder Despot ein.

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