Ein Scheck von der GEZ

31.10.2011

«Auch ein neuartiges Rundfunkgerät im Arbeitszimmer oder im Büro zu Hause ist gebührenfrei, wenn im Haushalt bereits herkömmliche Rundfunkgeräte gemeldet sind.» Quelle: GEZ

Für diesen Satz hat die RFGZ jahrelang gekämpft. Nach Etappensiegen von durch RFGZ-Koordination kommunizierenden Klägern hat das BGH diesen Standpunkt bestätigt,den Juristen der öffentlich-rechtlichen Anstalten stets bestritten hatten.

Jetzt kommt das Groß-Reinemachen. Das bedeutet: Klägern muss unberechtigt per Bescheid abgetrotzte Gebühr zurück gezahlt werden. Da macht es sich die GEZ leicht: Was reinging, geht raus. Per Scheck. Man glaubt es kaum.

Aber Moment: Das Geld hatten sie unberechtigterweise eingezogen. Und sie haben z.T. mehrere Jahre darauf gesessen. Wenn das Finanzamt Steuern zurück zahlt, gibt es pro Monat 0,5% Zinsen, wenn es länger als 15 Monate gedauert hat. Und das hat für viele bei der GEZ erheblich länger gedauert.

Nach dieser Formel müsste jeder, der für 2007 die „Internet-Maut“ entrichtet hat (=69,12 €) bis einschließlich September rund 86,00 € von der GEZ bekommen. Auf dem Scheck stehen aber lediglich 69,12 €. Das sind fast ein Monat Fernsehgebühren, die sich die GEZ durch einbehalten der Zinsen einsacken will. Für eine nicht erbrachte Leistung und widerrechtlich eingezogenes Geld. Und zwar von Leuten, die auch zweistellige Euro-Beträgeschätzen. Nicht jeder arbeitet bei Behörden, wo es auf ein paar Millionen, ach was: Milliarden!, nicht weiter ankommt.

Mal sehen, was die Anwälte dazu sagen, die jetzt das Geld für durch die Anstalten verlorene Instanzen und Auslagen einfordern. Und dabei mutmaßlich auch die Schecks der GEZ hinterfragen.

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