Verzockt!

22.12.2011

Die GEZ hat eine herbe Schlappe einstecken müssen: Die vermeintlich Wehrlosen haben sich erfolgreich gewehrt.

In letzter Minute hatte man die Bescheide zurück gezogen, wohl in der Hoffnung, dass dann keine Gerichtsentscheidung gefällt wird. Aber das BVerfG hat es durchgezogen: Wer Arm ist muss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Das ist jetzt »amtlich«.

Die bisherige Praxis, dass jeder, selbst wenn er nur einen Cent über dem Existenz-Minimum lag, die volle Rundfunkgebühr zahlen musste, ist damit für unzulässig erklärt. Erneut müssen die Rundfunkanstalten sich dem, was man im Volksmund »anständiges Verhalten« nennt, beugen.

Bemerkenswert ist, dass die bisher recht erfolgreiche Praxis, so lange Gebührengeld in den Rechtsstreit zu stecken, bis dem Bürger die Puste ausgeht, gründlich daneben ging. Zwar wurde durch Rücknahme der Forderung gegen die Kläger versucht, den Klagegrund aus der Welt zu schaffen. Die Kläger selbst waren sozusagen »vorauseilend gebührenbefreit«. Allerdings darf sicherlich angenommen werden, dass es sich hierbei weniger um ein Einsehen oder Barmherzigkeit zur Weihnachtszeit handelte. Das war schlichtes Kalkül der Rundfunkanstalten: Denn mit diesem Urteil wird es in einigen Landstrichen der Republik zu dramatischen Gebühren-Einbrüchen kommen. Insbesondere in Regionen, wo mit großem systematischen Aufwand Wohn- und Kleingarten-Areale von GEZ-Häschern nach Gebührenpotential durchkämmt wurden, werden sich jetzt viele mit einem süffisanten Grinsen das Porto vom Mund absparen, um dem Bescheid der GEZ zu widersprechen.

Traurig genug, dass man die selbsternannten »Hüter des Besseren« höchstrichterlich an eines ihrer zentralen Aufgaben erinnern muss: Interessenvertretung für Minderheiten. Wobei das Ausbeuten von aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation sowieso Wehrlosen aus der Sicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten womöglich ebenfalls der Interessenvertretung einer Minderheit gilt. Nämlich der Rundfunkanstalten, die dieses unwürdige Gebaren als angemessen eingestuft haben. Zu unser aller Glück sind diese Herrschaften aber nicht die Allmachtsinstanz, für die sie sich gern ausgeben. Für viele, die nicht viel haben, ist das womöglich das schönste Weihnachtsgeschenk, dass eine staatliche Institution Ihnen in diesem Jahr unter den Baum gelegt hat.

Wir wünschen ein geruhsames und friedliches Weihnachtsfest.

Update: Pressemitteilung des BVerfG 

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