Jugendschutz nur bei Privatsendern?

24.05.2009

Dass die öffentlich-rechtlichen sich gern „über dem Gesetz stehend“ sehen, ist nicht wirklich eine Neuigkeit. Das könnte sich jedoch ändern, denn die Zeit des Stillhaltens ist nicht nur bei Gebührenklägern, sondern ebenso bei den Privatsendern vorbei.

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht nur Geldstrafen für Privatsender vor — nicht für die gebührenfinanzierten Anstalten. Das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen, nachdem Sat-1 Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hat.

Kiewel, Kerner, Kohl

Diese Herrschaften haben drei Dinge gemeinsam. Einerseits den gleichen Anfangsbuchstaben, zum Zweiten sind sie öffentlich-rechtliche Moderatoren und zum Dritten reicht wohl das Gehalt dort nicht. Warum sonst macht man Zusatzjobs, die für das, was man im öffentlich-rechtlichen System repräsentiert, nicht angemessen sind?

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