Stand der Dinge

18.11.2008

Aktuell (21.11.2008):
Im unten zitierten Verfahren ist der HR unterlegen (Details).

Der NDR will in in die zweite Runde. Die Begründung dafür ist ein anderes Urteil. In diesem Urteil entschieden sich die Richter nämlich gegen den Kläger. Das war eine Kirchengemeinde, die der Auffassung war, die Rundfunkgebühr für ihre PCs im Pfarrbüro dürfe nicht erhoben werden, weil der Pfarrer — Angestellter der Gemeinde — doch in seinen Privaträumen bereits Rundfunkgebühr zahle.

Das ist - nach Auffassung des NDR - genau das Gleiche, wie im gegebenen Fall eines Selbstständigen, der in seiner Wohnung, für die er ordnungsgemäß Rund­funk­gebühr­en entrichtet, ein beruflich genutztes Arbeitszimmer unterhält.

Nun; — die räumliche Situation in der Pfarrgemeinde ist uns unbekannt. Allerdings sind wir recht sicher, dass das Pfarrbüro weder vom Pfarrer angemietet, noch integraler Bestandteil seiner Wohnung ist, die von Gemeinde­mitgliedern durch­schritten werden muss, wenn sie in das Gemeindebüro möchten. Vielmehr wird der Pfarrer wohl jeden Tag seine Wohnung verlassen und von dort ins Pfarrbüro gehen, um seine Tagesgeschäfte zu erledigen.

«Ins Büro gehen» — so, wie das viele Bundesbürger ebenfalls jeden Tag machen. Das bedeutet im Gegenzug «Die Wohnung verlassen».Und zwar die, für die die GEZ quartalsweise Geld abbucht. Im Fall des Arbeitszimmers, das fest in die Wohnung integriert ist und keinen eigenen Zugang hat, wird bereits eine Rund­funk­gebühr entrichtet. Genau so hat es der Richter im ersten Urteil festgestellt und deshalb gegen den NDR entschieden.

In Koblenz — aus Sicht des NDR «exterritorial» und daher in der Berufungs­begründung schlicht ignoriert — muss der PC nicht einmal in der Wohnung stehen. Da darf es durchaus ein eigenständiges Büro sein und es kostet trotzdem nichts extra. Ist zwar das gleiche Gesetz, aber wo ganz anders ausgelegt, nämlich im „Fürstentum SWR“. Also für den NDR augenscheinlich so relevant wie das deutsche Steuerrecht im Fürstentum Lichtenstein.

In Hessen war der HR fünf Monate lang nicht einmal in der Lage, eine Stellungnahme zu den Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden abzuliefern. Das Gericht drohte bereits mit Verfahrensausschluss. In quasi letzter Sekunde wurde vom HR geantwortet. Zu den Urteilen aus Koblenz und Braunschweig, auf die das Gericht den HR hingewiesen und die in der Stellungsnahme berücksichtigt werden sollten, wurde vom HR nicht eingegangen. Lieber bemühte man wieder das Urteil gegen die Pfarrgemeinde. Die späte Antwort könnte sich rächen. Denn der Kläger in Hessen kann jetzt noch eine Schippe drauflegen. Das Urteil  zugunsten der Musik- und Sportgemeinschaft Peine. Besonders interessant ist die Auslassung des Gerichts zu Urteilen aus Ansbach und Hamburg auf Seite 5 des Urteils.

Mutmaßlich in allen Fällen (bereits entschieden oder noch ausstehend) werden die Rundfunkanstalten bei einer Niederlage ein Berufungsverfahren anstreben. Dafür geht es für sie schlicht umzu viel Geld.

In Niedersachsen sind wir neugierig, ob sich das Berufungsgericht auf die unserer Meinung nach „Apfel=Birne-Strategie“ des NDR einlässt.

In Hessen dürfen wir gespannt sein, ob der HR das Gericht mit seiner Auslassung, dass „der Begriff des neuartigen Rundfunkemfangsgerätes nicht legal definiert ist“ auf seine Seite ziehen kann.

In München findet am 17.12.2008 am Verwaltungsgericht eine Rund­funk­urteils­schlacht statt.

Was am Augenfälligsten ist: Die Gerichte in den verschiedenen Bundesländern schießen sich immer mehr auf eine Linie ein. Und die Rundfunkanstalten bemerken augenscheinlich nicht, wie sie Gebührengelder verschwenden und mit Ihren Verweisen auf mittlerweile überholte Urteile aufgrund aktuellerer Entscheidungen immer mehr ins Abseits geraten. Das von den Anstalten praktizierte „Konzept Ignoranz“ funktioniert nicht mehr.

Verloren haben die Anstalten alle Kämpfe schon jetzt in jedem einzelnen Fall und darüber hinaus. Denn wer vorgibt, Gutes zu tun, zwingt das Niemandem auf und prozessiert nicht gegen den „Beschenkten“. Das gibt ein schlechtes Karma.

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