Peanuts ist was anderes

28.11.2008

Wir hatten das von Anfang an auf dem Radar. Jetzt hat ein Unternehmen mit uns Kontakt aufgenommen, das geradezu beispielhaft die reine Geld­schneiderei der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRRA) mit der Rund­funk­gebühr erkennen lässt. Ein vorzügliches Beispiel für die potentielle Arbeits­platz­gefähr­dung, die von der „PC-Gebühr“ ausgeht.

Dass kleine Unternehmen besonders von der „PC-Gebühr“ betroffen sind und daher der Gleich­heits­grundsatz in Frage gestellt ist, hat das aktuelle Urteil des VG-Wiesbaden festgestellt. Aber es trifft nicht nur Einzel­unternehmer. Grundsätzlich sind in der sich verändernden Arbeits­welt alle Arbeits­plätze mit modernem Heim­arbeits­platz betroffen - auch, und insbesondere dann, wenn große Unternehmen diese Arbeits­plätze für ihre Mit­arbeiter einrichten. Das sind mutmaßlich mit hohem Anteil allein erziehende Mütter und Väter oder behinderte Mitbürger­innen und Mitbürger, die nur so eine Möglichkeit der Berufs­ausübung haben.

Da macht es sich gut, dass der Rund­funk­gebühren­staats­vertrag (RGebStV) eine „gewerbliche Rundfunksteuer“ enthält. Denn jedes Rundfunkgerät am Arbeitsplatz — in der über­höhten Selbst­wahrnehmung sind das für die ÖRRA „internet­fähige Geräte“ ebenfalls — bringt Kohle. Wenn also z.B. ein Ver­sicher­ungs­konzern oder ein Beratungs­unter­nehmen oder ein Ingenieur­büro oder […] seinen Mit­arbeitern PCs mit Internet-Anschluss anbietet, damit diese am Arbeits­leben teilhaben und nützlich für die Volks­wirtschaft sein können, dann wollen die ÖRRA etwas vom Kuchen abhaben.

Der PC soll extra kosten, weil er ein „gewerb­licher Rund­funk­empfänger“ ist. Dass der eigentlich die Grund­lage der Heim­arbeit darstellt, ist aus Sicht der ÖRRA völlig irrelevant. Fast schon beleidigend ist die Unter­stellung der ÖRRA, dass Arbeit­nehmer­innen und Arbeitnehmer miese Qualität mit arbeits­behindernder Band­breite während der Arbeits­zeit in Anspruch nehmen. Das erklärt natürlich den dramatischen Schwund an Bildungs­fern­sehen. Denn wenn das wirklich die Wahrnehmung mündiger Rundfunkteilnehmer bei den ÖRRA ist, - dann kann man froh sein, dass Dummheit kein Summen verursacht. Die Republik würde wie ein Bienenkorb klingen.

Allerdings nur für die ÖRRA. In unseren Ohren wäre es stumm. Denn so blöd, wie die ÖRRA sie gerne hätten, sind die Bundesrepublikaner nicht. Jetzt haben sie sich mit dem ersten größeren Konzern angelegt. Und es kommt ein „Super­wahl­jahr“. Da wird so mancher Politiker sich fragen, was im näher ist: Die Begehr­lich­keiten der ÖRRA oder sein Sitz in einem Land- oder Bundestag.

Lernen Sie ihren „Volksvertreter“ wirklich kennen: Fordern Sie von Ihrem Bundes-/Landtagsabgeordneten eine Stellungnahme zur Neu­gestaltung des Rund­funk­gebühren­staats­vertrages an, fragen Sie, welche Position von ihr/ihm vertreten wird und vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass bei den RFGZ diese Stellungnahmen eventuell veröffentlicht werden. Womöglich sind es die „kleinen“ Themen, die den Standpunkt und die Bürgernähe eines Politikers erkennbar machen und Ihnen helfen, eine Wahlentscheidung zu treffen. 
Ein Textvorschlag für das Schreiben hängt im Textformat (txt als ZIP gepackt) hier an.

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