Peanuts ist was anderes
28.11.2008
Wir hatten das von Anfang an auf dem Radar. Jetzt hat ein Unternehmen mit uns Kontakt aufgenommen, das geradezu beispielhaft die reine Geldschneiderei der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRRA) mit der Rundfunkgebühr erkennen lässt. Ein vorzügliches Beispiel für die potentielle Arbeitsplatzgefährdung, die von der „PC-Gebühr“ ausgeht.
Dass kleine Unternehmen besonders von der „PC-Gebühr“ betroffen sind und daher der Gleichheitsgrundsatz in Frage gestellt ist, hat das aktuelle Urteil des VG-Wiesbaden festgestellt. Aber es trifft nicht nur Einzelunternehmer. Grundsätzlich sind in der sich verändernden Arbeitswelt alle Arbeitsplätze mit modernem Heimarbeitsplatz betroffen - auch, und insbesondere dann, wenn große Unternehmen diese Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter einrichten. Das sind mutmaßlich mit hohem Anteil allein erziehende Mütter und Väter oder behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nur so eine Möglichkeit der Berufsausübung haben.
Da macht es sich gut, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) eine „gewerbliche Rundfunksteuer“ enthält. Denn jedes Rundfunkgerät am Arbeitsplatz — in der überhöhten Selbstwahrnehmung sind das für die ÖRRA „internetfähige Geräte“ ebenfalls — bringt Kohle. Wenn also z.B. ein Versicherungskonzern oder ein Beratungsunternehmen oder ein Ingenieurbüro oder […] seinen Mitarbeitern PCs mit Internet-Anschluss anbietet, damit diese am Arbeitsleben teilhaben und nützlich für die Volkswirtschaft sein können, dann wollen die ÖRRA etwas vom Kuchen abhaben.
Der PC soll extra kosten, weil er ein „gewerblicher Rundfunkempfänger“ ist. Dass der eigentlich die Grundlage der Heimarbeit darstellt, ist aus Sicht der ÖRRA völlig irrelevant. Fast schon beleidigend ist die Unterstellung der ÖRRA, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miese Qualität mit arbeitsbehindernder Bandbreite während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Das erklärt natürlich den dramatischen Schwund an Bildungsfernsehen. Denn wenn das wirklich die Wahrnehmung mündiger Rundfunkteilnehmer bei den ÖRRA ist, - dann kann man froh sein, dass Dummheit kein Summen verursacht. Die Republik würde wie ein Bienenkorb klingen.
Allerdings nur für die ÖRRA. In unseren Ohren wäre es stumm. Denn so blöd, wie die ÖRRA sie gerne hätten, sind die Bundesrepublikaner nicht. Jetzt haben sie sich mit dem ersten größeren Konzern angelegt. Und es kommt ein „Superwahljahr“. Da wird so mancher Politiker sich fragen, was im näher ist: Die Begehrlichkeiten der ÖRRA oder sein Sitz in einem Land- oder Bundestag.
Lernen Sie ihren „Volksvertreter“ wirklich kennen: Fordern Sie von Ihrem Bundes-/Landtagsabgeordneten eine Stellungnahme zur Neugestaltung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages an, fragen Sie, welche Position von ihr/ihm vertreten wird und vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass bei den RFGZ diese Stellungnahmen eventuell veröffentlicht werden. Womöglich sind es die „kleinen“ Themen, die den Standpunkt und die Bürgernähe eines Politikers erkennbar machen und Ihnen helfen, eine Wahlentscheidung zu treffen.
Ein Textvorschlag für das Schreiben hängt im Textformat (txt als ZIP gepackt) hier an.