Verständnisfragen

06.06.2009

 

So manches Urteil „im Namen desVolkes“ stellt genau eben dieses vor das Problem, dassunverständlich ist, was da u.a. in Ihrem, unserem oder meinem Namenverkündet wurde. So ist es bayrischen Gerichten hinreichend, wennman etwas kaufen könnte, was den Rundfunkempfang ermöglicht, um dieGebühr für diese Option zu rechtfertigen. Allerdings nur imkonkreten Einzelfall. Warum der Einzelfall relevant ist? Nun – erist damit eine Ausnahme, was noch genauer betrachtet gegen dieGebührengerechtigkeit verstößt, auf die imRundfunk­gebühren­staats­vertrag gern gepocht wird.

Denn genau genommen können alle rund82 Millionen Bundesbürger aufgrund der in der Bundesrepublikherrschenden freien Marktwirtschaft inUnterhaltungs­elektronik-Geschäften einfallen und etwas kaufen. EinRadio- oder Fernsehgerät beispielsweise. Erstere gibt es ab 2,95€auf dem Grabbeltisch aufwärts oder als „kostenloses“ Geschenkfür ein Abo einer Zeitschrift. Wobei das „kosten­lose“ Geschenkim Zweifelsfall Folgekosten von 5,76€ pro Monat verursacht. Genausowie der USB-Stick, den man alternativ statt des Radios bekommen kann.Denn zu dem kann man sich ja – lt. Gerichtsurteil – einen PCdazukaufen, in den man den dann reinstecken kann. Den PC wiederumkann man mit dem Internet verbinden und – hossa – 5,76€ imMonat wandern zur GEZ. Im Augenblick. Denn wenn es nach denVorstellungen der Rundfunkoberen geht, wird da wohl in absehbarerZeit eine Fernsehgebühr draus. Also 17,98€ pro Monat.

Weil das auf Dauer für die armen,verelendenden Rund­funk­anstalten vermutlich noch nicht genug Kohlebringt, wird der Richterspruch – wie oben bereits angedeutet –mittel­fristig von der GEZ nicht mehr als Ausnahme toleriert, sondern konsequent angewandt. Das heißtdann: Jeder Deutsche kann sich seinen persönlichen Fernseher kaufen.Muss er nicht – aber er/sie hätte ja die Möglichkeit.Und diese Möglichkeit kostet- richterlich festgestellt - natürlich jeweils Fernsehgebühr. Dann hilft selbst das Wohnenin einem Haushalt nichts, denn jede Person darin könnte ja einpersönliches Gerät erwerben. Demnach muss jeder Bundes­bürgerRundfunkgebühren zahlen. Wenigstens einmal 17,98€ pro Monat.Gewerbetreibende natürlich öfter, weil diebetreiben ja einen Fernseher privat und wenigstens einen PC für´sGeschäft und fahren Auto und haben noch ein Geschäft, in das sieeinen Fernseher stellen könnten. Oder auch zwei.

Wenn dann der PC endlich 17,98 €monatlich kostet, weil man damit ja via Internet auf die Mediathekender Rund­funk­anstalten kommt, was ja per Eigendefinition der Anstaltenöffentlich-rechtliches Fernsehen ist, dann dürfte sich dieGeldknappheit der Anstalten langsam entspannen. Mit den wenigstenseine Milliarden € (1.000.000.000 €) pro Monat, mutmaßlich sogar mindestens 1,5 Milliarden €, wäre dann womöglich sogar noch eineneue Nachmittags­serie drin. Wobei natürlich nicht über die Strängegeschlagen werden darf. Denn noch gibt es„Gebühren­befreiungs­zenarien“, die „Rundfunkschnorrern“Schlupf­löcher bieten. Und vielleicht findet sich ja doch einRichter, der nicht der schlichten Logik der Anstalten folgt, sonderndie Konsequenzen und möglichen zukünftigen Folgen seinerEntscheidung reiflicher abwägt.

Nicht nur im Hinblick auf die Kosten für den Einzelnen, sondern gleichermaßen im Hinblick auf den möglichst ungehinderten und kosten­günstigen Zugang zu einem höchst demokratischen Informationsmedium, von dem sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten offenbar bedroht sehen. Was sicherlich berechtigt ist, denn das Internet schafft erheblich bessere Möglichkeiten zur freien Information und macht - bei objektiver Betrachtung - die öffentlich-rechtlichen Anstalten in großen Teilen, womöglich sogar vollständig, überflüssig. Denn die „informelle Grundversorgung“ findet zukünftig, aber schon jetzt für viele Bürger nicht mehr in den öffentlich-rechtlichen Medien, sondern hauptsächlich im Internet statt.

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