Was darf so ein GEZ-Beauftragter eigentlich?
Grundsätzlich hat niemand das Recht, Ihre Wohnung ohne Ihre Einwilligung zu betreten. Es gibt nur drei Gründe, warum Ihr „Heimrecht“ wirkungslos sein kann:
- Der Bewohner hat die Wohnung gemietet, dann hat der Vermieter ein gewisses Recht zur Besichtigung der Wohnung. Näheres ist in der Regel im Mietvertrag geregelt.
- Von der Wohnung geht eine Gefahr für andere aus. Dann darf die Wohnung auch zwangsweise geöffnet werden. Beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder Gasaustritt.
- Die Polizei verlangt unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses (=„Hausdurchsuchungsanordnung“) unter Nennung des Grundes Zutritt. Hierbei dürften mit entsprechender richterlicher Genehmigung natürlich auch Externe, wie z.B. Gutachter o.ä., anwesend sein.
Grundsätzlich benötigt ein GEZ-Mitarbeiter zum Widerlegen von gemachten Angaben die Mitarbeit einer eingeschalteten Justiz, wobei natürlich zu beachten ist, dass vorsätzlich oder fahrlässig gemachte Falschangaben eine Ordnungswidrigkeit sind, die gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit Bußgeld belegt werden können.
Zuletzt aktualisiert am 29.04.2008 von Norbert Simon.
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