Nicht gefragt, aber geantwortet: Henning Brandes, CDU, MdL Niedersachsen
Antwort per Brief, datiert auf den 19.12.2008
[…] Ihre Verärgerung über die Regelungen im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dass für so genannte neuartige Empfangsgeräte wie internetfähige Computer oder Handys Rundfunkgebühren an die die GEZ zu zahlen sind, kann ich gut verstehen.
Vor allem Selbstständige, Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen, die nicht bereits in ihrem Betrieb ein Rundfunkgerät besitzen und angemeldet haben oder ein Autoradio angemeldet haben, die aber einen internetfähigen Computer zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, sind von dieser Regelung betroffen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich sofort nach dem bekanntwerden der Problematik mit Erfolg dafür eingesetzt, das im Wege der Auslegung des geltenden Rechts bis auf weiteres für internetfähige PCs allenfalls die Hörfunkgebühr in Höhe von 5,52 €/Monat erhoben wird, nicht dagegen die volle Gebühr in Höhe von 17,03 €/Monat.
Die CDU-Landtagsfraktion will weiterhin darauf hinwirken, dass das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland veränderten fortentwickelt wird und die Anknüpfung der Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts überprüft wird.
Ich danke für Ihr Schreiben stehe gern für Fragen zur Verfügung.
[…]
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2009 von Norbert Simon.
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