Thema: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ.DE) sind eine Interessengemeinschaft, die sich kritisch mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten und den damit einher gehenden Rundfunkgebühren auseinandersetzt. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird von den RFGZ als sinnvolle Ergänzung für das Gemeinwesen in Deutschland angesehen. Allerdings werden mit wachsender Sorge fragwürdige Auswüchse im Gebaren der Anstalten festgestellt.
Hier eine kleine prägnante Auswahl:
- Warum werden rund 40% der Gebühreneinnahmen der ARD nur für Gehälter verwendet?
- Warum wehren sich die Anstalten gegen die EU-Forderung einer transparenten Darstellung der Gebühren-Verwendung?
- Warum endet die angebliche Staatsferne damit, dass Ministerpräsidenten über eine Gebührenordnung entscheiden?
- Warum werden die öffentlich-rechtlichen Sender immer mehr zu Kopien der Privatsender?
- Wie weit es mit dem Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender her?
- Warum müssen alle Regionalsender Vollprogramme mit „Rund um die Uhr“ - Sendeprogramm sein?
- Warum wird bei den Gebühren immer nur über Summen gesprochen, aber nie über Inhalte?
- Wem sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender verpflichtet: Präsentationsgeilen Politikern oder der Bevölkerung?
- u.v.a.m.
Die RFGZ verstehen sich ausdrücklich nicht als Gegner öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder der Rundfunkgebühren. Vielmehr fordern wir die konsequente Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrags und unabhängiger Berichterstattung als echte Alternative zum privat finanzierten Rundfunk. Dieser Auftrag soll mit einem einfachen, transparenten Gebührenmodell finanziert werden, das für alle Beteiligen nachvollziehbar, fair und für die Gebührenzahler günstig ist.
So widersprechen wir beispielsweise dem von den Anstalten gepflegten Ansatz, dass z.B. Übertragungsrechte von Länderspielen „um jeden Preis“ erworben werden müssen. Wenn populäre Sportarten auf privaten Kanälen übertragen werden, ist das kaum eine Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Eine Zusammenfassung als Zweitverwerter erfüllt in solchen Fällen ggf. den Informationsauftrag und schont im Gegenzug die Gebührenkasse. Denn wenn wegen überteuerter Lizenzkosten keine Gelder mehr für weniger publikumswirksame Sportarten vorhanden ist, stellt das allerdings den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Anstalten als Ganzes in Frage.
©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 22.12.2012